RS Vwgh 1990/10/25 88/16/0148

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Veröffentlicht am 25.10.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §885;
ABGB §936;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/16/0095 E 30. Juni 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Gegenstand der GrEStG ist schon das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst das Erfüllungsgeschäft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160148.X03

Im RIS seit

25.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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