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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §364 Abs2;Rechtssatz
Die Behauptung, daß eine bestimmte Geruchsemmission das ortsübliche Ausmaß übersteige, ist seit der Neufassung der Tir Bauvorschriften 1981 eine im Baubewilligungsverfahren unbeachtliche privatrechtliche Einwendung im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB, wobei die Unterlassung einer ausdrücklichen Verweisung des Nachbarn auf den Zivilrechtsweg keine zu einer Aufhebung führende Rechtswidrigkeit des Bescheides bedeutet (Hinweis E 22.2.1990, 90/06/0007).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060029.X02Im RIS seit
11.07.2001