RS Vwgh 1990/10/25 88/16/0148

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Veröffentlicht am 25.10.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §885;
ABGB §936;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

AusfzF, weshalb im vorliegenden Fall ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen zwischen einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft und einer Wohnungswerberin als eine einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsanteiles einräumende Punktation zu einem Kaufvertrag zu werten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160148.X05

Im RIS seit

25.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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