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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §885;Rechtssatz
AusfzF, weshalb im vorliegenden Fall ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen zwischen einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft und einer Wohnungswerberin als eine einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsanteiles einräumende Punktation zu einem Kaufvertrag zu werten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988160148.X05Im RIS seit
25.10.1990