RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;

Rechtssatz

Die Darlegung der bloß abstrakten Möglichkeit der Aufnahme eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes (leichte Lösbarkeit der eingegangenen Pachtverträge, Nochnichterreichen des Pensionsalters der Verpächterin, Nichtausschließbarkeit der Minderung des Einkommens des Ehegatten) stellt keinen objektiven Umstand dar, der für eine spätere Betriebsfortführung des landwirtschaftlichen Betriebes spricht, dessen Nutzflächen unter Verbleiben der Hofstelle mit Gebäuden beim Verpächter parzellenweise an mehrere Pächter verpachtet sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150074.X04

Im RIS seit

12.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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