RS Vwgh 1990/12/11 89/14/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 375;

Rechtssatz

Die Abnutzbarkeit eines Firmenwertes kann nicht unterstellt werden, wenn derjenige, der ihn durch seine persönlichen Leistungen geschaffen hat, den Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftsrechtlicher Position - selbst weiterführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140219.X02

Im RIS seit

11.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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