RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0045

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §308 Abs1;
UStG 1972 §21 Abs8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, 197;

Rechtssatz

Selbst wenn man die Unkenntnis über die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, eine Erklärung gem § 21 Abs 8 UStG 1972 abgeben zu müssen, als Hindernis iSd § 308 Abs 1 BAO werten wollte, so beseitigt die Zustellung eines Bescheides, mit dem USt nicht festgesetzt und in dem ausdrücklich die fehlende Erklärung als Grund für die Versagung des Vorsteuerabzuges offengelegt wurde, diese Unkenntnis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150045.X02

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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