RS Vwgh 1991/1/30 89/01/0276

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Veröffentlicht am 30.01.1991
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Index

20/02 Familienrecht
20/09 Internationales Privatrecht
74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen und
Religionsgemeinschaften

Norm

CIC 1983;
EheG;
IPRG §17;
IPRG §6;

Rechtssatz

Aus (hier schon über einen erheblichen Zeitraum) nicht mehr in Kraft stehenden gesetzlichen Vorschriften hier: das bis 1938 bestandene kanonische Ehehindernis der Religionsverschiedenheit kann kein Rückschluß auf die nunmehrigen Grundwertungen der Rechtsordnung gezogen werden. Aus kanonischen eherechtlichen Regelungen können keine Rechtsfolgen für den Bereich des nach staatlichem Recht geregelten Bereich des Eherechtes abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989010276.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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