RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0166

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Veröffentlicht am 22.02.1991
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L00308 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §273;
AVG §38;
BezügeG Vlbg 1988 §8;
Satzung Pensionsfonds LT Vlbg 1988 §5 Abs3;

Rechtssatz

Die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG ist keine Tatbestandsvoraussetzung für den nach § 5 Abs 3 erster Satz der Satzungen des Pensionsfonds des Vlbg Landtages geltend gemachten Anspruch. Auch besteht zwischen den Voraussetzungen nach § 5 Abs 3 erster Satz der Satzungen und den Bestimmungen der ASVG für die Berufsunfähigkeitspension schon im Hinblick auf die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen kein Vorfrageverhältnis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120166.X04

Im RIS seit

22.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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