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L00308 Bezüge Bürgermeisterentschädigung VorarlbergNorm
ASVG §273;Rechtssatz
Die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG ist keine Tatbestandsvoraussetzung für den nach § 5 Abs 3 erster Satz der Satzungen des Pensionsfonds des Vlbg Landtages geltend gemachten Anspruch. Auch besteht zwischen den Voraussetzungen nach § 5 Abs 3 erster Satz der Satzungen und den Bestimmungen der ASVG für die Berufsunfähigkeitspension schon im Hinblick auf die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen kein Vorfrageverhältnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120166.X04Im RIS seit
22.02.1991