RS Vwgh 1991/3/18 90/12/0239

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Veröffentlicht am 18.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

AVG §38;
AVG §56;
RGV 1955 §2 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 90/12/0240 E 22. April 1991 90/12/0241 E 22. April 1991 90/12/0242 E 22. April 1991

Rechtssatz

Es ist unzulässig, eine Vorfrage, die in einem anderen gesetzlich vorgezeichneten Verfahren zu lösen wäre, in einem Verfahren hinsichtlich einer in einem bestimmten Zeitraum konkret gebührenden Reisezulage, zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsentscheidung zu machen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120239.X01

Im RIS seit

27.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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