RS Vwgh 1991/4/8 90/15/0068

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §32;
BAO §45 Abs3;
BAO §45a;
UStG 1972 §6 Z15;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 492;

Rechtssatz

Die Lösung der Frage, ob die Befreiungsbestimmung des § 6 Z 15 UStG 1972 anzuwenden ist oder nicht, erfordert Sachverhaltsfeststellungen, auf deren Grundlage die Beurteilung der ausschließlichen oder weitaus überwiegenden Verfolgung der satzungsmäßigen (begünstigten) Zwecke und die Beurteilung möglich ist, ob die Tätigkeit des Vereins nach den in den § 32 bzw § 45 BAO normierten Tatbestandsmerkmalen der Vermögensverwaltung bzw der Führung eines entbehrlichen bzw unentbehrlichen Hilfsbetriebes einerseits oder der Führung eines begünstigungsschädlichen Betriebes andererseits zuzuordnen ist; im Falle des Vorliegens eines begünstigungsschädlichen Betriebes iSd § 45 Abs 3 BAO erfordert die Lösung der genannten Frage weiters Sachverhaltsfeststellungen, auf deren Grundlage die Tatbestandsvoraussetzungen und der Umfang einer allfälligen "automatischen Ausnahmegenehmigung" nach § 45a BAO beurteilt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150068.X03

Im RIS seit

08.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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