RS Vwgh 1991/4/8 88/15/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 493;

Rechtssatz

Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit liegen beim Verkauf von Gegenständen nicht vor, wenn sowohl die Entwürfe als auch die Herstellung der Gegenstände (hier in concreto: Ansichtskarten, Ersttagsbriefe, Gedenkblätter und Kleinbogen) durch andere Personen und Unternehmen besorgt werden. Ob die Idee dazu vom Verkäufer der Gegenstände stammt, ist dabei ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988150172.X04

Im RIS seit

08.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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