RS Vwgh 1991/4/15 91/19/0066

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Veröffentlicht am 15.04.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

PaßG 1969 §25 Abs3 litd;
StGB §229 Abs1;
StGB §83 Abs1;
WaffG 1986 §36;

Rechtssatz

Daß die Art des strafbaren Verhaltens des Fremden (Urkundenunterdrückung, Körperverletzung, unbefugtes Besitzen oder Führen von Faustfeuerwaffen) die Behörde zur Annahme führt, sein Aufenthalt im Bundesgebiet würde die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gefährden, ist nicht als rechtswidrig zu erkennen (Hinweis E 13.4.1988, 88/01/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190066.X02

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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