RS Vwgh 1991/5/14 89/08/0182

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
69/03 Soziale Sicherheit

Norm

GmbHG;
GSVG 1978 §2 Abs1;
SozVersAbk BRD 1969 Art5;

Rechtssatz

Die Art 6 bis 10 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der BRD über Soziale Sicherheit enthalten keine Regelung, aus der eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 2 Abs 1 GSVG für solche Personen abgeleitet werden kann, die neben ihrer die Versicherungspflicht nach dem GSVG bewirkenden selbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH als Geschäftsführer auch in der BRD versichert sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080182.X04

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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