RS Vwgh 1991/5/14 89/08/0182

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §1;
GSVG 1978 §2 Abs1;

Rechtssatz

§ 1 GSVG setzt keine auf Gewinn oder auch nur Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit voraus; gemäß § 2 Abs 1 Z 3 legcit wird das Merkmal einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch das Erfordernis der Kammermitgliedschaft der Gesellschaft abgedeckt (Hinweis E 30.6.1983, 82/08/0083,0084, VwSlg 11110 A/1983); unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang auch, wenn keinerlei tatsächliche Tätigkeit als Geschäftsführer entfaltet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080182.X03

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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