RS Vwgh 1991/5/24 89/16/0068

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Veröffentlicht am 24.05.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §938;
ErbStG §19 Abs2;
ErbStG §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 403; AnwBl 1991/11, 838;

Rechtssatz

Ist der Kauf der unbebauten Liegenschaft und der Bau des Hauses nachträglich von einem Dritten finanziert worden, so liegt die Schenkung eines Geldbetrages vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160068.X05

Im RIS seit

24.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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