RS Vwgh 1991/6/11 87/14/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §33 Abs5 idF 1984/531 ;

Rechtssatz

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag steht nicht zu, wenn die hypothetische Steuerberechnung keine Einkommensteuer aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ergibt. Der Einwand des Abgabepflichtigen, der Arbeitnehmerabsetzbetrag sei zumindest im Verhältnis zur Gesamtsteuerbelastung zu gewähren, ist im Gesetz nicht gedeckt (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987140133.X01

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten