RS Vwgh 1991/6/17 AW 91/13/0029

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Veröffentlicht am 17.06.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §175 Abs6;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/29 AW 90/14/0024 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Bestrafung wegen Finanzvergehens - Der vom Beschwerdeführer befürchtete Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe vermag den Antrag nicht zu begründen, weil gemäß § 179 Abs 1, § 175 Abs 6 FinStrG mit dem Vollzug dieser Strafe (außer im Fall der Fluchtgefahr) bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über eine gegen ihre Verhängung eingebrachte Beschwerde zuzuwarten ist.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991130029.A01

Im RIS seit

17.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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