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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93 Abs3 lita;Rechtssatz
Hat die AbgBeh die gesetzlich angeordnete Vergleichsrechnung nicht durchgeführt, wird jedoch durch eine im nachhinein vorgenommene Vergleichsrechnung die primär vorzunehmende Steuerfestsetzung bestätigt, so ist das Fehlen der Vergleichsrechnung nur als ein für die Entscheidung nicht relevanter Begründungsmangel anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130013.X01Im RIS seit
27.06.1991