RS Vwgh 1991/6/27 89/13/0013

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Veröffentlicht am 27.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §93 Abs3 lita;
EStG 1972 §3 Z4 Abs2;

Rechtssatz

Hat die AbgBeh die gesetzlich angeordnete Vergleichsrechnung nicht durchgeführt, wird jedoch durch eine im nachhinein vorgenommene Vergleichsrechnung die primär vorzunehmende Steuerfestsetzung bestätigt, so ist das Fehlen der Vergleichsrechnung nur als ein für die Entscheidung nicht relevanter Begründungsmangel anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130013.X01

Im RIS seit

27.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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