RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0108

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §49 Abs1;

Rechtssatz

Für die Gebührlichkeit von Ansprüchen auf Unterhaltsbeiträge nach § 49 Abs 1 PG ist es irrelevant, ob der notwendige Unterhalt des Antragstellers vom gesetzlichen hiezu jedenfalls subsidiär verpflichteten Großvater oder vom Vater zur Gänze oder zum Teil geleistet worden ist, weil die Naturalleistungen, die dem Antragsteller erbracht wurden, jedenfalls ein Einkommen im Sinne des § 49 Abs 1 PG darstellen, durch welches sein notwendiger Unterhalt gewährleistet war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120108.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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