RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0110

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §49 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0126 E 12. Dezember 1988 RS 4

Stammrechtssatz

Das Gesetz knüpft die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an die Angehörigen eines aus dem Dienststand entlassenen Beamten nicht daran, dass der entlassene Beamte nicht über ein Einkommen verfügt, das zur Erfüllung der ihm nach bürgerlichem Recht obliegenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Angehörigen ausreicht, sondern daran, dass die Angehörigen selbst ein zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes hinreichendes Einkommen nicht besitzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120110.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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