RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0110

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §33;
PG 1965 §49 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei den Unterhaltsbeiträgen handelt es sich um einzelne monatlich wiederkehrende Leistungen, sodaß § 33 PG anzuwenden ist.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120110.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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