RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0048

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Veröffentlicht am 29.10.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;
KDV 1967 §34 Abs1;
KFG 1967 §65 Abs2;
KFG 1967 §69 Abs1 litb;
KFG 1967 §69 Abs1 litd;

Rechtssatz

Eine Erkrankung, bei der es (zufolge Fehlens einer entsprechenden Medikation oder trotz einer solchen) im Sinne des § 34 Abs 1 lit c KDV zu unvorhersehbaren Bewußtseinsstörungen oder Bewußtseinstrübungen kommt, hat zur Folge, daß eine Lenkerberechtigung überhaupt nicht zu erteilen ist, nicht aber, daß sie befristet zu erteilen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110048.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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