RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §881;
ErbStG §13 Abs1;
ErbStG §3 Abs1 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Geschenknehmer ist der im Vertrag begünstigte Dritte und nicht etwa auch jemand, dem die Begünstigung letzten Endes zugute kommt.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160082.X08

Im RIS seit

20.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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