RS Vwgh 1991/11/12 91/07/0115

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Index

20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

EisbEG 1954;
WRG 1959 §117 Abs6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/07/0116

Rechtssatz

Gemäß § 117 Abs 6 WRG ist das EisbEG 1954 vom Gericht lediglich sinngemäß anzuwenden. Dieser Verweis auf sinngemäße Anwendung bedeutet nicht, daß dieses Gesetz schlechthin anzuwenden sei, sondern nur dort, wo nicht ohnehin andere Normen, wie hier das WRG, als entsprechende Grundlage herangezogen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070115.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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