RS Vwgh 1991/12/5 89/13/0185

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0186

Rechtssatz

In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht hat die Verneinung der Bauherreneigenschaft Auswirkungen auf die Absetzbarkeit des Instandsetzungsaufwandes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130185.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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