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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art139 Abs6;Beachte
Besprechung in:JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;Rechtssatz
AusfzF der Einkunftsquelleneigenschaft (Liebhaberei, Voluptuar) der Tätigkeit einer GmbH zur Femdenverkehrsförderung, die seit 1973 (mit Ausnahme eines Jahres) nur Verluste erklärte (1981 bis 1987 allein ein Totalverlust von ca 1,8 Mio S), deren Hauptgesellschafter die Gemeinde ist, von der sie ab 1986 um einen Anerkennungszins auf 15 Jahre ein Hallenbad unkündbar gepachtet hat, das sie überwiegend aus "Subventionen" (deren Charakter als solcher strittig ist) der Gemeinde in ein Freizeitzentrum umgebaut hat (Kosten ca 5,5 Mio S) und das sie um S 70000,-- jährlich auf zehn Jahre unkündbar an einen Privaten verpachtet hat (Anlaßfall zur Teilaufhebung der LiebhabereiV durch E VfGH 12.12.1991, V 53/91).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140016.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.08.2009