RS Vwgh 1992/3/9 91/19/0361

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Veröffentlicht am 09.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §26 Abs1;
VStG §27 Abs1;
VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;
VStG §40 Abs2;

Rechtssatz

Ein Rechtshilfeersuchen in der Form einer von der Beh gegen eine bestimmte Person als Besch gerichteten Amtshandlung stellt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung iSd

§ 32 Abs 2 VStG dar, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die ersuchende Beh unzuständigerweise tätig geworden ist und diese Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht hat

(Hinweis E 13.12.1990, 89/06/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190361.X01

Im RIS seit

09.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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