RS Vfgh 1983/12/1 B39/83

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Veröffentlicht am 01.12.1983
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Index

10 Verfassungsrecht
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab
StGG Art12 / Vereinsrecht
AVG §33 Abs3
VereinsG 1951 §2
VereinsG 1951 §6 Abs1
VereinsG 1951 §6 Abs2

Rechtssatz

VereinsG; zu Beginn und Ende der Untersagungsfrist nach §6 Abs2; rechtmäßige Untersagung der mit §3 Abs1 Z1 bis 3 GelVerkG übereinstimmenden beabsichtigten Vereinstätigkeit als auf Gewinn berechnet

Art12 StGG; ausschließliche Zuständigkeit des VfGH nach Art144 Abs1 B-VG bei behaupteter Verletzung des Vereinsrechtes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vereinsrecht, Verein Untersagung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1983:B39.1983

Dokumentnummer

JFR_10168799_83B00039_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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