RS Vwgh 1992/3/13 87/17/0310

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1992
beobachten
merken

Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/03/0104 E 10. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Instabilität der Marktlage kann nicht zur Ablehnung eines Antrages nach § 13 Abs 2 ViehwirtschaftsG 1983 herangezogen werden, wenn die von einem Betriebsinhaber angestrebte Änderung des genehmigten Tierbestandes (Haltung von Mastschweinen statt Zuchtsauen) eine Verminderung des Angebotes auf dem Schweinemarkt erwarten lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987170310.X02

Im RIS seit

13.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten