RS Vwgh 1992/3/25 92/02/0044

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §58 Abs1;

Rechtssatz

Eine Übertretung nach § 58 Abs 1 StVO liegt auch dann vor, wenn die Müdigkeit erst während der Fahrt eingetreten ist bzw ein Ausmaß angenommen hat, das zum Einschlafen gegen den Willen des Betreffenden führen kann, und der Fahrer dessenungeachtet seine Fahrt fortsetzte (Hinweis E 14.6.1988, 88/11/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020044.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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