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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §49 Abs3 Z10;Rechtssatz
Die Steuerfreiheit nach § 3 Z 11 lit a EStG 1972 ist nicht Tatbestandsmerkmal der Beitragsfreiheit nach § 49 Abs 3 Z 10 ASVG, ist also für eine Entscheidung über die Beitragsfreiheit auch keine Vorfrage. Ebensowenig besteht in diesem Zusamamenhang eine Bindung an rechtskräftige Entscheidungen der Finanzbehörde.
Schlagworte
Sachverhalt VorfrageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080039.X02Im RIS seit
27.03.1992