RS Vwgh 1992/3/27 91/08/0039

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Veröffentlicht am 27.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z10;
AVG §38;
AVG §68 Abs1;
EStG 1972 §3 Z11 lita impl;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Steuerfreiheit nach § 3 Z 11 lit a EStG 1972 ist nicht Tatbestandsmerkmal der Beitragsfreiheit nach § 49 Abs 3 Z 10 ASVG, ist also für eine Entscheidung über die Beitragsfreiheit auch keine Vorfrage. Ebensowenig besteht in diesem Zusamamenhang eine Bindung an rechtskräftige Entscheidungen der Finanzbehörde.

Schlagworte

Sachverhalt Vorfrage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080039.X02

Im RIS seit

27.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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