RS Vwgh 1992/3/30 90/15/0158

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Veröffentlicht am 30.03.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §10;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs9;

Rechtssatz

Ein Leistungsvorgang, der sich aus mehreren, wirtschaftlich zusammengehörenden Leistungselementen, die nur Teilelemente eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges bilden, zusammensetzt, ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung nach seiner überwiegenden Bedeutung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung einheitlich zu beurteilen (Hinweis E 16.4.1991, 90/14/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150158.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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