RS Vwgh 1992/4/22 92/03/0069

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Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
AVG §62;
GewO 1973 §340 Abs5;
GewO 1973 §343 Abs3;

Rechtssatz

Die Anbringung des Vermerkes über die Erweiterung der Taxikonzession auf dem Konzessionsdekret vermag keine rechtsverbindliche Wirkung hervorzurufen.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030069.X01

Im RIS seit

22.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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