RS Vwgh 1992/4/29 88/17/0128

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
30/01 Finanzverfassung
30/02 Finanzausgleich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §235 Abs1;
BAO §236 Abs1;
FAG 1979;
F-VG 1948;
LAO NÖ 1977 §182;
LAO NÖ 1977 §183;

Rechtssatz

Die Behörde kann ohne gesetzliche Ermächtigung auf die Erhebung von Abgaben nicht verzichten (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis in seiner grundlegenden Bedeutung für die steuerliche Rechtsfindung, Seite 81, FN 214). Ein allfälliger Verzicht wäre daher auch nicht rechtswirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170128.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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