RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1;
RGV 1955 §1 Abs2 lita;

Rechtssatz

Im Falle der Benützung eines Pkw sind ausschließlich die tatsächlichen Abfahrtszeiten und Ankunftszeiten maßgebend und nicht die des verrechneten Beförderungsmittels. Die Frage der fiktiv notwendigen Nächtigung bei Autobusbenützung ist daher nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120226.X04

Im RIS seit

20.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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