RS Vwgh 1992/5/21 92/09/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/09/0010 E 21. Mai 1992

Rechtssatz

Die Auffassung, die bloße Kenntnis (des Vertreters des Besch) der Tatsache, daß ein Straferkenntnis an den Besch durch Hinterlegung zugestellt worden sei, sei dem Aufhören des der Einbringung einer Berufung gegen dieses Straferkenntnis entgegenstehenden Hindernisses gleichzusetzen, ist unrichtig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090009.X06

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten