RS Vwgh 1992/7/13 AW 92/10/0024

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Veröffentlicht am 13.07.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/03 Weinrecht

Norm

VwGG §30 Abs2;
WeinG 1985 §31 Abs9 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/07/13 AW 92/10/0023 1

Stammrechtssatz

Stattgebung - nach dem Weingesetz 1985 Veröffentlichung des Entzuges der staatlichen Prüfnummer im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Entziehung des Rechtes zur Verwendung der staatlichen Prüfnummer gemäß § 31 Abs 9 Z 4 des Weingesetzes 1985 verfügt und darüber hinaus ausgesprochen, daß die bereits angebrachten Prüfnummern von den in der Verfügungsgewalt des Weingutes Ingrid Mantler befindlichen Flaschen zu entfernen sind. Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen die angeordnete Veröffentlichung einer Einschaltung betreffend Entziehung der Prüfnummer auf Kosten des Weingutes im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" stehen zwingende öff Interessen nicht entgegen (Hinweis B 17.10.1990, AW 90/19/0046).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992100024.A01

Im RIS seit

13.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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