RS Vwgh 1992/7/29 89/12/0171

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §73;

Rechtssatz

Unter den Begriff Verpflegung iSd § 73 RGV fallen nur das Frühstück, Mittagessen und Abendessen, nicht aber auch Zwischenmahlzeiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120171.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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