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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Durch die Einrichtung eines Bades in einer dem Beamten zugeteilten Dienstwohnung oder Naturalwohnung hat sich der für die Festsetzung der Wohnungsvergütung maßgebende Sachverhalt wesentlich geändert. Die Behörde ist daher berechtigt, von der rechtskräftig erfolgten Festsetzung der Wohnungsvergütung abzugehen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988120118.X04Im RIS seit
11.07.2001