RS Vwgh 1992/9/14 91/15/0148

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;
FinStrG §8 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Es erscheint nicht unschlüssig, aus dem Umstand, daß die tatsächlich getätigten Umsätze ein Vielfaches der erklärten Umsätze betragen oder diese etwa um die Hälfte übersteigen, Wissentlichkeit die Verkürzung betreffend zu folgern (Hinweis E 3.9.1987, 87/16/0092, VwSlg 6245 F/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150148.X01

Im RIS seit

14.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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