RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0597

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/01 Strafprozess

Norm

StPO 1975 §411 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Zurückweisung des von einer anderen Person gestellten Antrages (hier: Gnadengesuch der Ehegattin des Bf) wird der Bf jedenfalls in keinem Recht verletzt, zumal sich ein derartiges Recht aus der Rechtsordnung nicht ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010597.X01

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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