RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1992
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §1;
GGG 1984;
MRK Art6 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0126

Rechtssatz

Ganz abgesehen davon, daß die supranationale Rechtsprechung zu Art 6 Abs 1 MRK selbst das Verfahren für eine Steuerrückvergütung als Verfahren, das "zivile Rechte" nicht betrifft, qualifiziert, hat der VfGH die Bedeutung dieses Begriffes mit dem klassischen Zivilrechtsbegriff (Regelung der Rechte und Pflichten der Bürger "unter sich", § 1 ABGB) gleichgesetzt (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts 7, Wien 1992, Randziffer 1475, S 523 Abs 2 und Abs 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160108.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten