RS Vwgh 1992/10/19 89/10/0183

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Veröffentlicht am 19.10.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §23 Abs2;
ForstG 1975 §27 Abs2 litg;
ForstG 1975 §28 Abs1;
ForstG 1975 §29;
ForstG 1975 §30 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Schutz vor Gefahren, die sich aus dem Zustand des Waldes oder aus seiner Bewirtschaftung ergeben, stellt auf Gefahren einer fachlich nicht einwandfreien Bewirtschaftung ab, nicht jedoch auf Gefahren, die sich im Zusammenhang mit einzelnen Bewirtschaftungsmaßnahmen (zB Abrollen von Hölzern bzw Steinen infolge von Schlägerungen) ergeben (Hinweis Kalss, Forstrecht, S 94).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989100183.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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