RS Vwgh 1992/10/29 91/10/0092

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Veröffentlicht am 29.10.1992
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Index

80/03 Weinrecht

Norm

WeinG 1985 §33 Abs5;
WeinG 1985 §65 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Aus der Einordnung von Wein mit einem Gehalt an unvergorenem Zucker von höchstens 4 Gramm je Liter als "trocken" ergibt sich, daß die Bezeichnung "halbtrocken" nur für Wein mit einem Restzuckergehalt von mehr als 4 Gramm und höchstens 9 Gramm je Liter zulässig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100092.X01

Im RIS seit

29.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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