RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0182

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs2 lita;
KFG 1967 §56 Abs1;
KFG 1967 §56 Abs2;

Rechtssatz

Aus der an sich richtigen Überlegung, daß das Alter von Fahrzeugen ein geeignetes Kriterium zur Bestimmung einer bestimmten Art von Fahrzeugen darstellen kann und der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr daher bei Vorliegen der im § 56 Abs 2 KFG umschriebenen Fehler oder Mängel die zu überprüfenden Fahrzeuge nach dem Alter bezeichnen kann, folgt keineswegs, daß bei Fahrzeugen eines bestimmten Alters, insbesondere bei Verwendung über die durchschnittliche Verwendungsdauer hinaus, Bedenken im Sinne des § 56 Abs 1 KFG "ex lege" gegeben seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110182.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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