RS Vwgh 1992/11/24 92/04/0170

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
50/04 Berufsausbildung

Norm

BAG 1969 §28 Abs2;
BAG 1969 §28 Abs3;
BAG 1969 §28 Abs4;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Der systematische Zusammenhang von § 28 Abs 2, 3 und 4 BAG verbietet die Anrechnung (Berücksichtigung) nicht erfolgreich (bestimmungsgemäß) vollendeter Zeiten eines Schulbesuches, und zwar auch im Fall des § 28 Abs 4 lit c BAG. Es fehlen daher auch Anhaltspunkte für ein in dieser Hinsicht normiertes behördliches Ermessen.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040170.X01

Im RIS seit

24.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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