RS Vwgh 1992/12/3 92/18/0377

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §30;
StGB §33 Z2;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Auch im Anwendungsbereich des zweiten Strafsatzes des § 30 KJBG 1987 ist die Berücksichtigung von einschlägigen rechtskräftigen Vorstrafen als Erschwerungsgrund nicht rechtswidrig, soweit es sich nicht um jene Strafe handelt, die für die den Tatbestand des Wiederholungsfalles herstellende Tat verhängt wurde, weil dies bereits als den Strafsatz ändernder Umstand zu Lasten des Beschuldigten berücksichtigt wurde (Hinweis E 30.10.1991, 91/09/0124).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180377.X02

Im RIS seit

03.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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