Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §14;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 9/1993, S 123 - 124;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0173 E 19. September 1989 RS 1Stammrechtssatz
Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn der Abgabepflichtige am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft rechnen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150177.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009