RS Vwgh 1992/12/21 91/03/0298

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
VStG §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0065 3

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, wonach ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofort anzuhalten hat, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß mit dem sofortigen Anhalten möglicherweise eine Behinderung des übrigen Verkehrs verbunden sein könnte, oder daß der Unfallsgegner nicht ebenfalls sofort anhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030298.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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