RS Vfgh 1985/11/25 B544/80

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Veröffentlicht am 25.11.1985
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Index

80 Land-und Forstwirtschaft
80/04 Wettbewerbsrecht

Norm

B-VG Art10 Abs1 Z8
B-VG Art83 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
MRK Art6
FuttermittelG §7 Abs2 lita
FuttermittelG §15
LMG 1975 §15 Abs2
LMG 1975 §15 Abs7
LMG 1975 §58 Abs1 Z1
LMG 1975 §59
LMG 1975 §81 Abs3
VfGG §88

Beachte

Anlaßfall zu VfSlg. 10597/1985

Rechtssatz

FuttermittelG; Verhängung von Verwaltungsstrafen wegen Verwaltungsübertretungen nach §7 Abs2 lita iVm. §15 Abs1 (Feilbieten unerlaubter Mischungen als Futtermittel) sowie Verfallserklärung bezüglich näher umschriebener Mengen der einzelnen Arten der sichergestellten Futtermittel gemäß §15 Abs2 idF BGBl. 180/1970; Rechtsverletzung im Anlaßfall wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes nach Aufhebung der Verfallsbestimmung in §15 Abs2 als verfassungswidrig - diesbezügliche Aufhebung des Bescheides; im FMG enthaltene verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen fallen als akzessorische Regelungen zu der im FMG geregelten Verwaltungsmaterie nach Art10 Abs1 Z8 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes; keine Bedenken gegen §5 Abs1 VStG 1950 unter dem Gesichtspunkt des Art6 Abs2 MRK aus den in VfSlg. 7210/1973 genannten Gründen; Frage der Bestrafung nach dem FMG (durch Verwaltungsbehörden) bzw. nach dem LMG 1975 (durch Gerichte); kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Inanspruchnahme der Strafkompetenz nach dem FMG durch den Landeshauptmann von OÖ - keine Inanspruchnahme einer Strafbefugnis, für die jegliche Rechtsgrundlage fehlt

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kompetenz Bund - Länder Verwaltungsstrafrecht, Annexmaterie, Futtermittel, Lebensmittelrecht, VfGH / Kosten, VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B544.1980

Dokumentnummer

JFR_10148875_80B00544_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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